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Behandlungskosten in der Naturheilpraxis Sigrid Strieder, Heilpraktikerin - Mengerskirchen

Behandlungskosten in meiner Naturheilpraxis 

Was kostet eine Behandlung ?

Art und Dauer der Behandlung richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Patienten, die Gesamtkosten sind daher von der Anzahl der Behandlungstermine und der gewählten Behandlungsmethode abhängig. Grundsätzlich gilt ein Honorarsatz von 80 Euro pro Stunde, bei einer anteiligen Abrechnung im 10-Minutentakt.  

Als Orientierung einige typische Beispiele:

Ersttermin
Der erste Termin umfasst Erstgespräch, Anamnese, Untersuchung und Behandlung. Je nach Zeitaufwand:
— bei akuten Anliegen (i.d.R. 30 - 60 min): 40 bis 80 Euro
— bei länger bestehenden oder chronischen Beschwerden: 80 bis 200 Euro

Folgetermine
Die Dauer variiert je nach Therapieform:
— Craniosacrale Behandlung (ca. 60 Min.): 80 Euro
— Homöopathisches Follow-up (zwischen 30 und 60 min.): 40 - 80 Euro
— Klinghardt Follow-up (60–120 Min.): 80 bis 160 Euro
— Telefontermin (zwischen 15 und 60 min.): 20 - 80 Euro

Terminvereinbarungen und kurze Absprachen per Telefon sind kostenfrei.

Weitere Leistungen
— SO-Check (Nährstoff- und Schwermetallanalyse): 120 Euro, Nachmessung 80 Euro
— Besprechung von Laborergebnissen: gemäß Stundensatz
— Rezeptausstellung als Einzelleistung: 4,50 Euro
— Naturheilkundliche Arzneien und Materialien werden separat berechnet
— Telefon- und Videokonsultationen: gemäß Stundensatz

Die Rechnungsstellung erfolgt soweit möglich nach den Ziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker, allerdings mit zum Teil abweichenden Gebührensätzen.

 

Kostenübernahme - was Sie wissen sollten

Leistungen von Heilpraktikern sind Privatleistungen und werden von den gesetzlichen Krankenkassen i.d.R. nicht übernommen. Ausnahme ist die IKK Südwest, die homöopathische Behandlungen in ihren Leistungskatalog mit aufgenommen hat.

Möchten Sie als gesetzlich Versicherter regelmäßig Naturheilverfahren in Anspruch nehmen, ist es überlegenswert, eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abzuschließen. Viele Versicherungen bieten entsprechende Tarife an.  

 

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten grundsätzlich, die Höhe ist jedoch vertrags- bzw. satzungsabhängig unterschiedlich geregelt, so dass eine volle Übernahme der Behandlungskosten unsicher ist. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrer Privatversicherung auf. Hinzu kommt, dass das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 85) aus dem Jahre 1985 stammt und seitdem an die Preisentwicklung nicht mehr angepasst wurde. Sie gibt damit völlig überalterte Richtwerte vor und ist für Heilpraktiker nicht verpflichtend anzuwenden. Viele Versicherungen (insbesondere die Privatversicherungen, Beihilfen und Postkrankenkassen) legen aber nach wie vor diese GebüH 85 mit den völlig überholten Sätzen für Erstattungen zugrunde. Die Folge ist, dass die Schere zwischen Erstattung und Rechnungshöhe zwingend immer weiter auseinander klafft. 

Wenn Sie vorab eine grobe Orientierung zu den Kosten möchten — sprechen Sie mich an. Wie viele Termine sinnvoll sind und welche Mittel hinzukommen, lässt sich zu Beginn nicht verbindlich sagen. Was ich Ihnen geben kann, ist eine realistische Einschätzung auf Basis Ihrer Situation — und Transparenz über alles, was auf Sie zukommen könnte.

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