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Geld

Behandlungskosten 

Was kostet eine Behandlung in meiner Heilpraktikerpraxis ?

Art und Dauer der Behandlung richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Patienten, die Gesamtkosten sind daher von der Anzahl der Behandlungstermine und der gewählten Behandlungsmethode abhängig. Grundsätzlich gilt ein Honorarsatz von 70 Euro pro Stunde, bei einer anteiligen Abrechnung im 10-Minutentakt.  

Folgende Beispielabrechnungen können Ihnen als Richtgröße dienen:

  • Termin für ein Erstgespräch mit Erstanamnese, Untersuchung und Behandlung

    • bei akuten Behandlungsanliegen je nach Zeitaufwand zwischen 40 und 70 Euro

    • bei schon länger bestehenden Beschwerden und chronischen Erkrankungen je nach Zeitaufwand zwischen 90 und 180 Euro

  • Folgetermine mit Follow up / Behandlung je nach Zeitaufwand zwischen 40 und 100 Euro

  • Telefontermine und Termine über Videokonferenz werden ebenfalls gemäß meinem Stundensatz von 70 Euro berechnet. Terminvereinbarungen und kurze Absprachen über Telefon sind hiervon ausgenommen.

  • Craniosacrale Behandlungen dauern i.d.R. 60 Minuten und werden entsprechend mit 70 Euro berechnet.

  • Der SO / Check (Nährstoff- und Schwermetallanalyse) kostet 90 Euro, Nachmessungen 70 Euro

  • Bei Bedarf werden Materialien und naturheilkundliche Arzneien separat hinzugerechnet

  • Rezeptausstellung als Einzelleistung wird mit 4,50 Euro berechnet

  • Besprechungen von Laborergebnissen werden gleichfalls gemäß dem Stundensatz berechnet

Die Rechnungsstellung erfolgt soweit möglich nach den Ziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker, allerdings mit zum Teil abweichenden Gebührensätzen.

WICHTIG!

Leistungen von Heilpraktikern sind in Deutschland Privatleistungen und werden von den gesetzlichen Krankenkassen i.d.R. nicht übernommen. Ausnahme ist die IKK Südwest, die homöopathische Behandlungen in ihren Leistungskatalog mit aufgenommen hat.

Möchten Sie als gesetzlich Versicherter regelmäßig Naturheilverfahren in Anspruch nehmen, ist es überlegenswert, eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abzuschließen. Viele Versicherungen bieten entsprechende Tarife an.  

 

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten grundsätzlich, die Höhe ist jedoch vertrags- bzw. satzungsabhängig unterschiedlich geregelt, so dass eine volle Übernahme der Behandlungskosten unsicher ist. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrer Privatversicherung auf. Hinzu kommt, dass das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 85) aus dem Jahre 1985 stammt und seitdem an die Preisentwicklung nicht mehr angepasst wurde. Sie gibt damit völlig überalterte Richtwerte vor und ist für Heilpraktiker nicht verpflichtend anzuwenden. Viele Versicherungen (insbesondere die Privatversicherungen, Beihilfen und Postkrankenkassen) legen aber nach wie vor diese GebüH 85 mit den völlig überholten Sätzen für Erstattungen zugrunde. Die Folge ist, dass die Schere zwischen Erstattung und Rechnungshöhe zwingend immer weiter auseinander triftet. 

Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie gezielt auf Ihr Anliegen genauere Informationen haben möchten. Eine konkrete Kosteninformation ist auch immer Gegenstand der Therapieberatung in meiner Praxis, um Ihnen auch hier eine möglichst gute Entscheidungsgrundlage an die Hand zu geben.  

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